der EDI-Experts Service GmbH, Berlin

im Folgenden als EDI+EXPERTS bezeichnet.

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmen.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und fortlaufenden Leistungen der EDI+EXPERTS im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit, ungeachtet der jeweiligen vertraglichen Einordnung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Diese AGB sind unter der Adresse www.ediexperts.de/agb im Internet veröffentlicht und stehen dort zur Ansicht bereit.

Im kaufmännischen Bereich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EDI+EXPERTS in ihrer jeweils aktuellen Fassung, auch wenn hierauf nicht nochmals gesondert hingewiesen wird.

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EDI+EXPERTS. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht.

2. Vertragsschluss

Alle Angebote der EDI+EXPERTS sind freibleibend, sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der EDI+EXPERTS verbindlich.

3. Preise und Zahlung

3.1. Preise der EDI+EXPERTS

Die EDI+EXPERTS berechnen ihren Kunden für die erbrachten Leistungen Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste. Die Preisliste kann auf der Internetseite der EDI+EXPERTS unter https://www.ediexperts.de/Preise.html abgerufen werden.

Die EDI+EXPERTS sind berechtigt, die Preise zu ändern. Die Veröffentlichung erfolgt unter http://www.ediexperts.de/Preise.html.

3.2. X.400-Kommunikation

Bei Übermittlung von Nachrichten in das BusinessMail X.400-Netzwerk der Deutschen Telekom (Telebox) bzw. X.400-Übermittlungen aus dem BusinessMail X.400-System an andere Versorgungsbereiche fallen zusätzliche Gebühren an. Die Höhe der Gebühren wird gemäß eines gesonderten Angebotes berechnet.

3.3. Zahlung

Die erbrachten Leistungen werden jeweils monatlich abgerechnet und schriftlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Auf Antrag ist die Zahlung per Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Falls aus besonderen nicht von den EDI+EXPERTS veranlassten Gründen zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, können die EDI+EXPERTS die entstehenden Kosten als Gebühr gesondert in Rechnung stellen. In Betracht kommen hier beispielsweise Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften.

3.3.1 Gebühren

Rücklauf beim Lastschriftverfahren: angefallene Bankkosten + 2,00 EUR Verwaltungsaufwand

Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Begleichung einer Rechnung: 5,00 EUR

4. Abnahme

Wenn keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem, vom Kunden zu vertretenen, Umstand nicht zustande kommt, gilt die vertragliche Leistung der EDI+EXPERTS mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

5. Gewährleistung

Die EDI+EXPERTS garantieren eine Verfügbarkeit ihres Clearing Centers von 98% im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen das Clearing Center aufgrund von technischen oder anderen Problemen, die nicht im Einflussbereich der EDI+EXPERTS liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt etc.) nicht erreichbar ist. 

Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Die Meldung von Mängeln hat schriftlich zu erfolgen. Mängelbeseitungsarbeiten beginnen spätestens 12.00 Uhr des dem Eingang folgenden Arbeitstages und werden innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, montags bis freitags 8.00 – 18.00 Uhr fortgesetzt.

6. Haftung

Die EDI+EXPERTS haften für Schäden, die auf vorsätzlichen order grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Die EDI+EXPERTS haften auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen ihrer wesentlichen Vertragspflichten ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. Das gilt auch für ein Verschulden ihrer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen . Der Kunde hat den EDI+EXPERTS zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde kündigen und/oder Schadensersatz verlangen.

Ein Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn der Kunde für Umstände, die einen Schadensersatzanspruch gegenüber den EDI+EXPERTS auslösen, allein oder überwiegend verantwortlich ist.

Der Schadensersatz  ist auf die Höhe des Dreifachen des durchschnittlichen laufenden Monatsentgeltes der letzten drei Monate begrenzt. Unterschreitet die Dauer des Vertragsverhältnisses drei Monate, gilt der letzte Monat.

Die Haftung der EDI+EXPERTS wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z.B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (u.a. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, Beginn mit dem Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach Bereitstellung der EDI-Anbindung durch die EDI+EXPERTS. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich und als Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen. Das Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Die EDI+EXPERTS erheben, speichern, nutzen und verarbeiten Daten des Kunden, die für die Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertrages (sogenannte Bestandsdaten) erforderlich sind, als auch Daten zu Abrechnungszwecke.  Die Daten werden vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt. Alle Mitarbeiter der EDI+EXPERTS sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, soll die unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Das gilt auch für das Füllen von Lücken.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieses Vertrages ist Berlin.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Stand: 04/2008